Polizei in Wittmund |
Der Neuaufbau der Polizei im Landkreis Wittmund nach 1945 Militärregierung unter General Montgomery in der englischen Besatzungszone für die Landkreise sogenannte „Militärregierungen“ ein, die zuständig waren für die Arbeit und Uberwachung der deutschen Behörden und die Einhaltung der „Regulations“, d.h. Erlasse der englischen Besatzungsbehörde für die deutsche Bevölkerung. Dazu gehörten u.a. das Verbot nationalsozialistischer Parteien und Verbände, die
Ausgangssperre, das Fraternisierungsverbot, Waffenbesitz, Besitz des Eigentums der ehemaligen deutschen Wehrmacht, Besitz alliierten Eigentums, Sonntagsfahrverbot, Entnazifizierung, Umerziehungsmaßnahmen und die Ubertragung von Verantwortlichkeiten an deutsche Behörden, die sich kriegsbedingt ergaben, wie die Zwangsbewirtschaftung von Lebensmittel durch Karten, Genehmigungsscheine für den Kauf von Textilien, Lederwaren und Haushaltsgeräten, aber auch für die Zwangsbewirtschaftung von Wohnraum. Dazu gehörte die Beschlagnahme von Räumen für die Zuweisung von Flüchtlingen aus den Ostgebieten, nachdem schon vor Kriegsende ausgebombte T~milien aus Großstädten wie Hamburg im Kreis Wittmund eine vorläufige Bleibe gefunden hatten. Dazu kam noch die im Kreis Wittmund internierten Wehrmachtsreste der Hollandarmee und Soldaten in den Marinelagern Esens und Wittmund.
Die einschlägigen Gesetze des deutschen Strafgesetzbuches für kriminelle Handlungen blieben bestehen, auch die der sogenannten Verbrauchsregelungs- strafordnung, ein typisch deutsches Wortungetüm, das für die Verteilung von Lebensmitteln und Verbrauchsgütern zuständig war und Strafen festlegte für Schwarzma rktgeschäfte, Schwarzschlachten und Schwa rzbrennen von Schnaps. Für diese Arbeit war der schnelle Aufbau einer deutschen Polizei erforderlich mit jungen Polizeikräften, die vertraut gemacht werden mußten mit den alliierten Regulations, die zwar in Plakatform numeriert der deutschen Bevölkerung per Aushang mitgeteilt wurden, aber nicht überall auf dem Lande.
Die „Militärregierung“, wie sie allgemein genannt wurde, amtierte im ehemaligen katasteramt, das von dden Deutschen geräumt werden mußte. „Governor“ dieser neuen Behörde war Major Wood, ein Kolonialoffizier mit Indienerfahrung, dessen Habitus entsprechend war: Bärtchen, Schaftstiefel, Reitgerte, mit der er beim Gehen ab und zu gegen die Stiefel schlug. Ihm zur Seite stand ein Flight Lieutenant der Royal Air Force und ein Armeeleutnant nebst einigen Ordonanzen aus den Mannschaftsdienstgraden. Nach dem allgemeinen Befehl „No fraternatisation“ (keine Verbrüderung) für Angehörige der alliierten Streitkräfte war auch ihnen der Kontakt zur deutschen Bevölkerung weitgehend untersagt, es sei denn, er gehörte zu ihren Verwaltungsbefugnissen. Die in Jever stationierten kanadischen Soldaten sahen das auch nicht so eng. Es gab sehr bald feste Kontakte zwischen ihnen,deutschen Mädchen bzw. deutschen Familien.
Major Wood wohnte mit seinen Offizieren im „Gelben Haus“ am Markt, der ehemaligen Wohnung des Landrats von Nassau, die seine Frau verlassen musste unter Zurücklassung aller Möbel und Einrichtungen. Es war damals eine übliche Praxis, das Möbel bzw. Büroeinrichtungen beschlagnahmt wurden, besonders bei Familien, denen man eine Unterstützung des Naziregimes nachsagte oder die diese Einrichtungen besaßen. Die Bevölkerung war insgesamt verschüchtert und hatte Angst, dagegen aufzubegehren. Der Krieg war zwar vorbei, aber viele Männer waren in Gefangenschaft oder gefallen, es war eine Übergangangszeit der Rechtlosigkeit und immer neue Schübe von Flüchtlingen aus den Ostgebieten mußten untergebracht und mit dem Nötigsten versorgt werden, aber meist fehlte auch das. Nur mit Zwangsmaßnahmen der Behörden war das möglich, hinter der im Zweifelsfalle die Militärbehörde stand.
Die Züge zwischen Esens und Sande waren überfüllt mit hunderten von Hamsterern aus den Großstädten, die ihre Habseligkeiten auf dem Lande gegen etwas Eßbares eintauschen wollten. Der Winter 1945/46 stand vor der Tür und es gab kein Heizmaterial.
Die Landbevölkerung mußte Überfälle ehemaliger Fremdarbeiter, insbesondere aus Polen, befürchten, die inzwischen als sogenannte DP‘s (displaced persons) in Lagern untergebracht waren in Esens, im Südkreis und in Sande. Sie standen nun vor ihrem Rücktransport in ihr Heimatland und wollten sich noch Eigentum durch Wegnahme erwerben.In Deutschland waren sie als verschleppte Arbeitskräfte, vor allem als Polen, für ihre Arbeit nicht entschädigt worden, und oftmals war die Behandlung und Unterbringung menschenunwürdig gewesen, so daß sie sich nun rächen wollten.
Das war die allgemeine Lage im Landkreis, in dem nun die neue Polizei Sicherheit und Ordnung schaffen solle. Im Hause des Großhandels-unternehmens Timmermann am Markt in Wittmund (heute Wohnanlage „Freesenpark“) wurde die Dienststelle der Polizei im Juli 1945 eingerichtet. Die alten Dienstgrade und Uniformen blieben bestehen. Hauptmann Wölfer war zuständig für das gesamte Kreisgebiet. Er hatte täglich der Militärregierung zu berichten unter Vorlage der schriftlichen Ubersetzungen aller eingegangenen Anzeigen und Ubertretungen. Für den Südkreis (Wiesmoor — Friedeburg ) war Oberleutnant Döring zuständig, für den Nordkreis (Esens — Holtriem) Leutnant Schadewald. Angestrebt wurde für jede Gemeinde ein Polizeiposten, in den Städten eine Dienststelle, aber neue Beamte mußten erst ausgebildet werden, so daß viele Posten verwaist blieben. Es dauerte mehr als ein Jahr, bis der dringenste Bedarf gedeckt war, wobei die 1946 einsetzende Entmilitarisierung und Entnazifizierung neue Löcher schuf. Bei der registratur in Witimund gab es eine Dienststelle für die Kriminalpolizei, in der 1946 bereits vier Beamte tätig waren, die Herren Zeiner, Dechmann, Apetz und Kottsieper. Letzterer hatte eine neue Identität angenommen und mußte bald wegen seiner politischen Vergangenheit aus dem Polizeidienst ausscheiden.Die Arbeit der Krimnalpolizei wurde unterstützt durch einen Zivilangestellten, in der Registratur war eine Sekretärin tätig. Alle eingegangenen Anzeigen und Berichte mußten schriftlich übersetzt werden.
Im Dolmetscherbüro arbeiteten Dr. Gerda Kunstreich und ich. Frau Kunstreich ging zum Frühjahr 1946 zur Universität, ich begann Ende Juni 1946 ein Studium an der Pädagogischen Hochschule in Oldenburg. Die Übersetzungstätigkeit war inzwischen auf bestimmte Fälle begrenzt worden.
Die Ausrüstung der neuen Polizei war katastrophal. Viele Landpolizisten besaßen nicht einmal ein eigenes Fahrrad. Sie durften keine Waffen tragen und hatten zur Selbstverteidigung einen Gummiknüppel, d.h. ein Stück Kupferkabel mit Gummiummantelung. Entsprechend schlecht war die Versorgung mit Schreibmaterial. Die Berichte waren per Hand mit Tinte auf stark saugendes Papier geschrieben, so daß die Dolmetscher manchmal mehr Schwierigkeiten mit dem Entziffern des deutschen Textes hatten als mit dessen englischer Übersetzung.
Große Schwierigkeiten hatten die Polizisten bei der festnahme von Straftätern aus den Ausländerlagern, dem Ungarnlager in Esens ( ehemaliges Marinelager , heute Ostlandsiedlung) und dem Polenlager in Marx. Meist stand der Polizist allein einer Gruppe gewaltbereiter Lagerinsassen gegenüber, die über seinen Gummiknüppel nur lachten. Selbstverständlich verstanden sie dann auch kein Deutsch.
Ein anderes Problem war, inhaftierte Straftäter im Amtsgerichtsgefängnis in Wittmund unterzubringen. Es war manchmal hoffnungslos überbelegt. Während meiner Dolmetschertätigkeit gab es dort drei Ausbrüche. Einmal kletterten bei Hofgang zwei Inhaftierte über die Mauer und verschwanden. Ein anderer Gefangener schraubte das Bein seines eisernen Feldbetts ab, durchstieß damit nachts das Mauerwerk und seilte sich mit Bettlaken ab. Der S6jährige Wachtmeister war hilflos, als ihn eine Gruppe verhafteter Ungarn beim Zellenöffnen in der Mittagszeit überfiel, fesselte und knebelte. Sie nahmen ihm die Schlüssel ab, öffneten alle Gefängniszellen und verschwanden auf Nimmerwiedersehen. Ein deutscher Inhaftierter half dem alten Wachtmeister, der an dem Knebel fast erstickt war. Die Ausländer wieder einzufangen, war fast unmöglich, weil sie sehr schnell in anderen Lagern untertauchen konnten.
Von Zeit zu Zeit hatte der Governor Major Wood seinen Gerichtstag, wo er Verstöße gegen alliierte Militärbestimmungen ahndete, meist mit Geldstrafen, aber Geld gab es für viele in großer Menge, die am Schwarzhandel beteiligt waren. Für meine Dolmetschertätigkeit erhielt ich ein Monatsgehalt von unter 200 RM, für die ich auf dem Schwarzmarkt zwei Flaschen Schnaps kaufen konnte. Geldstrafen schreckten also keineswegs ab. Gab ein „Übeltäter“ an, daß ihm z.B. die „Regulation“ über das Sonntagsfahrverbot unbekannt gewesen sei, ordnete Major Wood in der Regel an, daß er darüber von der Polizei zu belehren sei. Als ich einmal das „Ja“ eines Bauern über seine Kenntnis des Sonntagsfahrverbot einfach mit „No“ übersetzte, gefiel das wiederum dem Polizisten nicht, und ich wurde gefragt, ob ich den Unterschied zwischen Yes und No nicht gelernt hätte. Der arme Bauer mußte zahlen, zwischen 100 und 200 RM war das übliche Strafmaß; ein bis zwei Flaschen selbstgebrannter Schnaps. Die Polizei war damals mit Dingen beschäftig, über die heutige Polizisten lachen würden. So häuften sich bei der Dienststelle in Wittmund die selbst gebauten Destilliergeräte der ländlichen Schwarzbrennerei. Ich mußte Berichte über entsprechende Delikte übersetzen und besaß zu Hause selbst so einen Apparat. In Polizeikreisen war das Gerücht im Umlauf, ein Polizeioffizier habe gesagt , seine Beamten sollten nicht so viele Destillen beschlagnahmen, der Landkreis würde sonst austrocknen.
Einmal wurde der Dienststelle ein Wehrmachtskanister mit Kühlerfrostschutzmittel übergeben, ein Alkohol, der durch ein Vergällungsmittel für den Verzehr unschädlich gemacht worden war. Der Vorbesitzer hatte ihn durch Filterung mit einem Gasmaskenfilter angeblich trinkbar gemacht und schwarz verkauft. Die Analyse im chemischen Untersuchungsamt in Emden lautete: Einwandfrei trinkbarer Alkohol! Wir sollten nun dieses kostbare Frostschutzmittel laut Anordnung des Hauptmanns in den Lokus gießen. Einiges ging leider daneben, zufällig in Flaschen — Gasmaskenfilter gab es genug - .Der Rest machte aus dem Lokus tagelang eine alkoholgeschwängerte Höhle.
Die Engländer erließen Anfang 1946 einen Aufruf, alle evtl. noch vorhandenen Waffen und alles Wehrmachtseigentum abzuliefern mit dem Versprechen des Straferlasses. Da lagen nun nach kurzer Zeit ausgezeichnete teure Jagdwaffen mit Zielfernrohren, Karabiner, Pistolen, Seitengewehre, Munition, aber auch Medikamente und Verbandszeug bei der Kripo, im Dolmetscherbüro lehnte sogar eine Panzerfaust in der Ecke. Die Engländer suchten sich die guten Waffen und die Munition dazu heraus, der Rest ging weg zur Vernichtung.
Welcher Art war nun die Tätigkeit der Kriminalbeamten? An einem Fall bissen sie sich die Zähne aus. Im nördlichen Kreisgebiet war ein Großteil der Kartopifelernte in dem Ringofen einer Ziegelei eingelagert und eingemauert worden. Ziegel wurden ohnehin nicht gebrannt. Als nun im Frühjahr 1946 die zugemauerten Offnungen freigelegt wurden, waren alle Kartoffeln spurlos verschwunden, rest- und spurlos, tonnenweise Kartoffeln — und niemand in der Gegend hatte die geringste Ahnung, wer das getan haben könnte und wie das überhaupt möglich war — das Mauerwerk war schließlich vollkommen unbeschädigt. Die Kartoffeln mußten abgeschrieben werden, wahrscheinlich gab es die in flüssiger Form auf dem Schwarzmarkt.
Ein anderer Flop ist mir wegen seines Übersetzungsaufwandes mit vielen unbezahlte Uberstunden in Erinnerung. Einem kanadischen Serganten war die Tabakpfeife zerbrochen, so daß in einem deutschen Geschäft eine Tabakpfeife verlangte. Der Inhaber hatte angeblich keine, aber der mißtrauische Sergant kam mit vier Soldaten zurück, durchsuchte das Geschäft und fand sechs Tabakpfeifen nebst einem recht guten Warensortiment. Er verhaftete den Inhaber kurzerhand, zwei Kriminalbeamte mußten den Warenbestand aufnehmen, der in den folgenden Tagen an die Bevölkerung verkauft wurde, was den Kanadiern Sympathien einbrachte. Ich habe ca. 20 Seiten DIN A 4 Seiten ins Englische übersetzen dürfen mit dem Ergebnis, das es sich nicht um verbrauchsbeschränkte Waren handelte, der Kaufmann also nicht verpflichtet war, sie zu verkaufen. Das machten übrigens viele Kaufleute so, denn am Tag der Währungsreform oder kurz danach war plötzlich das Warenangebot überwältigend, nur das Geld war jetzt knapp.
Der inhaftierte Kaufmann mußte sofort freigelassen werden, wobei die Selbstjustiz des Kanadiers für ihn ohne Folgen blieb. Major Woods Kommentar in solchen Fällen war dann nach seitenlanger Ubersetzung nur ein Schriftzug:
This is entirely a matter of the German authorities! - eine Angelegenheit ausschließlich für deutsche Behörden! - und damit war für ihn der Fall erledigt.
In einem anderen Fall war eine junge Deutsche, die ein Kind von einem kanadischen Soldaten erwartete und von ihm Bekleidung und Bettwäsche erhalten hatte, von einer böswilligen Nachbarin wegen Besitzes von alliiertem Eigentum angezeigt worden. Major Wood entschied die Angelegenheit mit dem Satz: „ She may keep it as a matter of compensation!“ - Sie darf es behalten als eine Art Gutmachung!
Man kann davon ausgehen, daß der Major sehr bald die Effizienz der deutschen Behörden erkannte und sie deshalb auch gewähren ließ. Er entschied manche Dinge mit einem Kurzkommentar wie weiland Friedrich der Große.
Es war allerdings damals eine autoarme Zeit. Weder die Militärregierung noch die Polizei verfügte über ein Dienstauto. Für die Kriminalbeamten stand zwar ein Motorrad zur Verfügung, aber Benzin war Mangelware. Daher war ihre Aufklärungsarbeit bei schweren Delikte ineffizient. Besonders die Überfälle von Polen, die nachts per LKW einsam gelegene Bauerngehöfte aufsuchten und ausplünderte, konnten nie aufgeklärt werden.
Die Bauern konnten noch froh sein, wenn ihnen nur alles bewegliche Gut weggenommen wurde. Einer Familie, die sich in den Keller geflüchtet und verbarrikadiert hatte, wurde nach der Plünderung das Haus angezündet. Manche Bauern waren deshalb noch dankbar, wenn bei ihnen deutsche Soldaten der internierten Hollandarmee untergebracht waren. Das war ein gewisser Schutz vor Uberfällen.
Die Kriminaldienststelle in Wittmund wurde bald darauf in Aurich zu einer größeren Einheit zusammengefaßt, doch 1994 soll sie nun wieder hier eingerichtet werden, um vor Ort präsent zu sein. ( Von 1994 bis 2004 zur neuerlichen Reform war eine Abteilung der Kriminalpolizei in Wittmund eingerichtet) Mit Kaufleuten, die ihren Warenbestand zurück halten, mit Schwarzbrennern und Kartoffeldieben, heimlichen Melkern auf der Weide, Schwarzschlachtern und Schwarzhändlern werden die neuen Kriminalbeamten sicher nichts zu tun haben. Kürzlich las ich im Anzeiger, daß die Leute damals vielleicht glücklicher und zufriedener waren als heute. Weit gefehlt — es war bittere Not, oftmals Hunger und Kälte im Winter und für viele Angst und Sorge ob der Ehemann oder der Sohn heimkommen werden. Dazu kamen die Hoffnungslosigkeit eines viergeteilten Deutschlands und die Flüchtlingsströme aus dem Osten. Vielleicht ist es gut, einmal an diese Zeit erinnert zu werden, weil es uns heute manchmal zu gut geht. Tilo Säckel, Esens
Wie Herr Säckel in seinem plastisch geschilderten Bericht schon schrieb, war die damalige Polizei-Subdivision Wittmund in vier kleine Räume des Geschäftshauses „Timmermann“ untergebracht. In den beiden Räumen im Erdgeschossbefanden sich die Wache und die Dienststelle der Kriminalpolizei. Im 1.Etage hatte der Subdivisionsleiter sein Büro und im Nebenzimmer war das Geschäftszimmer. Das Gefängnis befand sich, wie im Bericht schon beschrieben, im Amtsgerichtsgebäude. Der Zellentrakt war in den oberen Räumen zum Hof hin eingerichtet. Nach vorn zum Markt befanden sich die Wohnung eines KripoBeamten und der Sitzungssaal des Amtsgerichts.
Am 10.02.1947 bezog die Polizei in Wittmund ihre neue Dienststelle in der Bismarckstraße 31. Sie mußte sich das Gebäude mit dem Katasteramt teilen, welches die oberen Räume benutzte. Die Dienstkraftfahrzeuge konnten in der Brückstraße in Garagen untergestellt werden, das waren dann aber auch ca. 250 Meter Entfernung
Am 01. August 1966, die Wittmunder Polizei war mittlerweile ein „Polizeiabschnitt“, wurde aufgrund der räumlichen Enge endlich die lange ersehnte Indienststellung des neuen Dienstgebäudes an der Isumer Straße vollzogen. Zu der Zeit galt das Gebäude mit der Ausstattung und Konzeption als eines der modernsten Polizeigebäude in Niedersachsen. Das, was damals in Wittmund passierte, und 1993 bei einer großen Renovierung noch einmal verbessert wurde, ist seit langem ein Traum der Wilhelmshavener Polizei. So war es bedingt durch die Personalstärke in Wittmund aus logistischer Sicht einfacher zu bewältigen, als wenn man in Wilhelmshaven Hand anlegt.
Es war dann am 01.Dezember 1993 der damalige Innenminister Gerhard Glogowski, der den 450.000 DM teuren Umbau des Dienstgebäudes seiner Bestimmung übergab.
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